Anmeldung
Bitte beachten Sie folgende Termine, die sich v.a. auf die Anmeldung für die 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2025-26 beziehen.
Interessieren Sie sich für einen Schulplatz an der MWS evtl. im laufenden Schuljahr oder auch einer höheren Jahrgangsstufe, melden Sie sich einfach per Telefon oder Mail.
Infoabend für die Neuaufnahme in die 5. Klasse
mit Kinderbetreuung durch Lehrkräfte
Tag der offenen Tür
mit der Möglichkeit zur Voranmeldung
Verbindliche Anmeldung für die 5. Klasse
mit dem Original-Übertrittszeugnis der Grundschule
Probeunterricht
für die Schülerinnen der 4. Klasse, die den erforderlichen Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis nicht erzielt haben und Schülerinnen der Montessori Schule
Downloads
Wenn die Schülerin nicht katholisch oder evangelisch ist
Wenn die Schülerin nicht katholisch oder evangelisch ist
Link zum Erfassungsbogen Schülerbeförderung STADT AB
Link zum Erfassungsbogen Schülerbeförderung STADT AB
Anlage Erfassungsbogen Schülerbeförderung STADT AB(Foto)
Anlage Erfassungsbogen Schülerbeförderung STADT AB(Foto)
Link zum Erfassungsbogen Schülerbeförderung LANDKREIS AB
Link zum Erfassungsbogen Schülerbeförderung LANDKREIS AB
Link zum Erfassungsbogen Schülerbeförderung LANDKREIS MIL
Link zum Erfassungsbogen Schülerbeförderung LANDKREIS MIL
Lese-Rechtschreib-Störung (LRSt) Elterninformation
Lese-Rechtschreib-Störung (LRSt) Elterninformation
Aufnahmevoraussetzungen in die 5. Jahrgangsstufe
In die 5. Jahrgangsstufe können Schülerinnen der 4. und 5. Klassen übertreten, die am 30. Juni das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gynmasium
Realschule
Probeunterricht: Überprüfung der Fähigkeiten und Eignung für unsere Schule
Ihre Tochter kann den Probeunterricht absolvieren, wenn sie im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU nicht den Schnitt von 2,33 (für das Gymnasium) bzw. 2,66 (für die Realschule) erreicht hat.Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik und gilt als bestanden, wenn die Tochter mindestens eine 3 und eine 4 erreicht hat. Hat sie die Noten 4 und 4, kann sie nach einem Beratungsgespräch übertreten. Mit schlechteren Noten gilt der Probeunterricht als nicht bestanden. Achtung: Hat Ihre Tochter mit einem Schnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis den Probeunterricht für das Gymnasium nicht bestanden (z. B. mit 4 und 5), darf sie natürlich trotzdem an unsere Realschule übertreten.