Anmeldung

Bitte beachten Sie folgende Termine, die sich v.a. auf die Anmeldung für die 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2025-26 beziehen.

Interessieren Sie sich für einen Schulplatz an der MWS evtl. im laufenden Schuljahr oder auch einer höheren Jahrgangsstufe, melden Sie sich einfach per Telefon oder Mail.

Montag, 20. Januar 2025, 18.30 Uhr

Infoabend für die Neuaufnahme in die 5. Klasse

mit Kinderbetreuung durch Lehrkräfte

Samstag, 15. März 2025, 11.00 - 14.00 Uhr

Tag der offenen Tür

mit der Möglichkeit zur Voranmeldung

Freitag, 2. Mai bis Freitag, 9. Mai 2025

Verbindliche Anmeldung für die 5. Klasse

mit dem Original-Übertrittszeugnis der Grundschule

Dienstag, 13. Mai bis Donnerstag, 15. Mai

Probeunterricht

für die Schülerinnen der 4. Klasse, die den erforderlichen Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis nicht erzielt haben und Schülerinnen der Montessori Schule

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Aufnahme­voraussetzungen in die 5. Jahrgangsstufe

In die 5. Jahrgangsstufe können Schülerinnen der 4. und 5. Klassen übertreten, die am 30. Juni das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Aufnahmevoraussetzungen

Gynmasium

Für Schülerinnen aus der 4. Klasse Grundschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.
Für Schülerinnen der 5. Klasse der Mittelschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
Aufnahmevoraussetzungen

Realschule

Für Schülerinnen aus der 4. Klasse Grundschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.
Für Schülerinnen der 5. Klasse der Mittelschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.

Probeunterricht: Überprüfung der Fähigkeiten und Eignung für unsere Schule

Ihre Tochter kann den Probeunterricht absolvieren, wenn sie im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU nicht den Schnitt von 2,33 (für das Gymnasium) bzw. 2,66 (für die Realschule) erreicht hat.Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik und gilt als bestanden, wenn die Tochter mindestens eine 3 und eine 4 erreicht hat. Hat sie die Noten 4 und 4, kann sie nach einem Beratungsgespräch übertreten. Mit schlechteren Noten gilt der Probeunterricht als nicht bestanden. Achtung: Hat Ihre Tochter mit einem Schnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis den Probeunterricht für das Gymnasium nicht bestanden (z. B. mit 4 und 5), darf sie natürlich trotzdem an unsere Realschule übertreten.

Beispielaufgaben für das Gymnasium

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Beispielaufgaben für die Realschule

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